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Informierte Einwilligung, Forschungsethik und Compliance

Forschungsethik und Compliance (Einhaltung von gesetzlichen und institutionellen Regeln) haben mit der Befragungssoftware zunächst einmal wenig zu tun. Dennoch ist es ein wichtiger Aspekt von Befragungen und SoSci Survey kann an der ein oder anderen Stelle das Leben erleichern.

Worauf achten?

Ihr erster Gedanke in Hinblick auf Forschungsethik ist vielleicht: „Mein Fragebogen ist doch nicht gefährlich.“

Überlegen Sie dennoch kurz, ob den Befragten durch die Teilnahme an Ihrer Befragung irgendwelche Nachteile entstehen könnten:

  • Präsentieren Sie Stimulus-Material?
    • Werbeanzeigen (auch Fake-Werbung) können zur Verärgerung der Befragten führen („Ich dachte, das wäre eine wissenschaftliche Studie?!“) oder tatsächlich das Verhalten beeinflussen.
    • Die Präsentation bestimmter Inhalte kann Menschen mit einer entsprechenden Prädisposition beeinträchtigen (Stichwort „Trigger-Warnung“), was einzelne Befragte bei der Rezeption scheinbar alltäglicher Inhalte empfinden, kann sehr unterschiedlich sein.
    • Wenn Sie Ihre Befragten täuschen (Falsch-Informationen selbst wenn diese als solche markiert sind, Fake-Werbung, …) kann dies nicht nur dazu führen, dass falsche Informationen bei den Befragten hängen bleiben – wenn sich die Befragten unnötig getäuscht fühlen, kann dies zu einem Ärger auf beiden Seiten des Fragebogens führen.
    • Die Präsentation extremer Meinungen (z.B. Hetze gegen Bevölkerungsgruppen und andere Formen von Hate Speech) kann zu unerwünschten Einstellungsänderungen führen.
  • Könnte es sein, dass die Antworten von Befragten diesen später zum Verhängnis werden?
    • Was könnten Dritte (Vorgesetzte, Banken, Freunde, etc.) damit anfangen, wenn sie wüssten, wie eine Person in dem Fragebogen geantwortet hat?
    • Können Sie sicher ausschließen, dass die Daten einzelnen Personen zugordnet werden können?
    • Können Sie sicher ausschließen, dass Dritte an die Dateng gelangen? Auch dann, wenn sich eine Schadsoftware auf Ihrem Computer breit macht?
    • Fragen Sie nach Verhaltensweisen, welche möglicherweise strafrechtliche Folgen haben können? (Zeitstempel abschalten)

Wann man (k)eine informierte Einwilligung der Befragten benötigt und was die Information enthalten sollte, kann man kompakt im APA Ethics Code nachlesen: Informed Consent to Research.

Viele der Informationen gehören ohnehin in eine gute Begrüßung (Saubere knappe Begrüßung).

Je nach Forschungseinrichtung bzw. Hochschule gibt es für die informierte Einwilligung feste Vorgaben, Textvorlagen oder nichts dergleichen. Die Vorlagen weichen dabei teils deutlich voneinander ab – und wahrscheinlich bedeutet mehr Länge nicht unbedingt, dass man tatsächlich ethischer handelt. Wer hat schon die Zeit und Lust, sich lange Texte komplett durchzulesen… Die einzig richtige Vorlage für eine informierte Einwilligung gibt es bisher also nicht.

Wenn Ihre Einrichtung aber verlangt, dass Sie einen sehr langen Text einbinden, dann sehen Sie sich für die Darstellung folgende Möglichkeit an: Textabschnitte dynamisch anzeigen (Akkordeon)

Falls Sie Detail-Informationen bereithalten aber nicht unbedingt präsentieren möchten, können die Funktionen textlink() und buttonToPage() hilfreich sein. Damit lassen sich umfangreiche Texte verlinken, während die weniger interessierten Teilnehmer:innen nur mit der Kursfassung konfrontiert werden.

Wenn Sie die Einwilligung explizit einholen müssen oder möchten, finden Sie hier die passende techische Lösung: Einwilligung des Teilnehmers einholen

Personenbezogene Daten

Wenn Sie für einzelne oder alle Datensätze im Nachhinein herausfinden können, zu welcher (natürlichen) Person diese gehören und wenn diese Daten etwas über die Person aussagen (z.B. auch eine persönliche Meinung), dann haben Sie es mit personenbezogenen Daten nach DSGVO zu tun.

Das bedeutet für Sie eine Reihe von gesetzlichen Pflichten (verbunden mit sehr empfindlichen Strafen bei Nicht-Einhaltung der Pflichten oder sorglosem Umgang mit den Daten), eine grobe Übersicht haben wir hier zusammengestellt: Personenbezogene Daten

Ein besonderes Spannungsfeld liegt vor, wenn die Antworten im Fragebogen eine Gefährdung der befragten Person vermuten lassen. Wenn Sie also z.B. Anzeichen für eine Depression oder Risikofaktoren für einen Suizid erheben. Womöglich ist es dann sinnvoll, direkt im Fragebogen auf Notruf-Nummern zu verweisen oder – im Fall personenbezogener Daten – die Pseudonymisierung aufzuheben, um die Person zu kontaktieren.

Skalenindizes können mittels valueMean() und valueSum() direkt im Fragebogen berechnet werden, sodass man per PHP-Filter beim Überschreiten eines Grenzwerts einen geeigneten Text anzeigen kann. Für die Aufhebung der Anonymität (im Fall pseudonymer Adresseinträge) gibt es die Funktion panelDisclose(), mehr dazu in der Anleitung Datenschutzfreigaben und Pseudonymisierung.

Aufklärung / Debriefing

Mitunter ist es erforderlich, die Befragten nach der Teilnahme über eine Täuschung oder andere Aspekte der Studie aufzuklären. Für die Befragten, welche den Fragebogen ordentlich bis zum Ende beantworten, ist dies natürlich einfach: Dort kann man die Information einfach auf einer der letzten Seiten im Fragebogen platzieren.

Abbrecher zu erreichen, ist deutlich anspruchsvoller. Insbesondere dann, wenn die Personen das Fragebogen-Tab oder den Browser einfach schließen. Das Debriefing lässt sich dann oftmals nur über einen anderen Kanal realisieren, etwa per E-Mail. Aber das funktioniert natürlich nur dann, wenn man die E-Mail-Adressen der Befragten kennt.

Wenn man die Befragten ohnehin per E-Mail zur Studien einlädt, kann man mittels panelUpdate() in der Adressliste speichern, welche Adresseinträge eine bestimmte Seite erreicht haben, und wer später das Debriefing im Fragebogen erreichte. So können nach Abschluss der Studie gezielt die Personen via Serienmail-Funktion kontraktiert werden, die zwar dem problematischen Inhalt ausgesetzt waren, aber kein Debriefing sahen.

panelUpdate('subgroup', 'stimulus');

Dieses Vorgehen ist natürlich nur dann möglich, wenn die Daten pseudonym oder personenbezogen erhoben werden (Datenschutz-Modus). Hier kann also eine Abwägung zwischen Datenschutz und anderen Schutzbedürfnissen der Befragten erforderlich sein.

Falls man die E-Mail-Adressen der Befragten nicht vorab kennt, kann es erforderlich werden, diese eingangs mithilfer einer Opt-In-Frage zu speichern. In dem Fall kann es sinnvoll sein, in der Frage den Betriebsmodus Single-Opt-In zu wählen. Bei Verwendung der Funktion panelUpdate() muss man sich dann ggf. auf die Kennung der Opt-In-Frage (hier als Beispiel „OI01“) beziehen:

panelUpdate('subgroup', 'stimulus', value('OU01'));
de/survey/ethics.1628166903.txt.gz · Zuletzt geändert: 05.08.2021 14:35 von admin
 
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