1. Ich habe die Zustimmungs-Erklärung verstanden.
Ich bin mindestens 18 Jahre alt.
Und ich möchte die Umfrage starten.
Zustimmungs-Erklärung für die Teilnahme an der Umfrage
Wer hat die Umfrage gemacht?
Ich bin Fabian Schmurr und studiere an der Universität Bremen.
Ich mache diese Umfrage.
Beschreibung der Umfrage
Viele Menschen mögen Computer-Spiele.
Auch gehörlose und schwerhörige Menschen mögen Computer-Spiele.
Es gibt aber Probleme.
Zum Beispiel:
Wie finde ich ein Computer-Spiel?
Woher weiß ich, dass ein Computer-Spiel passt?
Darum habe ich versucht eine Computer-Spiel-Suche zu machen.
Jetzt muss ich testen ob diese Suche passt.
Bitte probiere die Suche aus.
Danach kannst du die Suche bewerten.
Wie hilft die Umfrage?
Es ist wichtig inklusive Suchen zu machen.
Damit können mehr Menschen passende Computer-Spiele finden.
Inklusiv heißt hier:
Das alle Menschen können einfach ein Computer-Spiel finden das passt.
Auch gehörlose Menschen.
Und schwerhörige Menschen.
Gibt es mehr inklusive Computer-Spiel-Suchen.
Dann gibt es weniger Probleme gute Computer-Spiele zu finden.
Deine Teilnahme an der Umfrage
Bitte mache bei der Umfrage im Internet mit.
Du musst älter als 18 Jahre sein.
Die Umfrage dauert ungefähr 15 Minuten.
Die Umfrage startet am 15.08.2026.
Die Umfrage endet am 15.09.2026.
Die Umfrage kannst du am Computer machen.
Und auch am Smartphone.
Am besten machst du die Umfrage am Computer.
Deine Teilnahme ist freiwillig.
Du bekommst keine Belohnung.
Du kannst die Umfrage immer abbrechen.
Du darfst die Umfrage nur einmal machen.
Die Umfrage ist sicher.
Und es gibt keine großen Gefahren.
Es kann aber ein Fehler passieren.
Das ist bei allen Computern so.
Es können Daten geklaut werden.
Diese Daten sind dann deine Antworten aus der Umfrage.
Dieser Fehler passiert aber nur selten.
Daten-Schutz
Ich erkläre jetzt die Regeln zum Daten-Schutz:
- Was mache ich mit den Daten?
- Welche Rechte hast du?
Bitte lese die Erklärung genau durch.
Hast du Fragen?
Dann schreibe mir eine Email.
Fabian Schmurr, E-Mail:
fasc@uni-bremen.de
Was mache ich mit den Daten?
Für die Umfrage brauche ich folgende Daten:
- Deine Antworten in der Umfrage
-
Persönliche Daten
- Alter
- Hörstatus
- Wie sprichst du?
- Was machst du?
Dein Name aber wird nicht gespeichert.
Die Umfrage ist anonym.
Keiner weiß, was deine Antworten sind.
Manche Antworten stehen später vielleicht in Büchern, Heften, Berichten,
Info-Blättern.
Das ist wichtig für Besprechungen und Versammlungen oder im Internet.
Dort stehen dann keine Namen dabei.
Man kann niemals sehen, von wem die Antwort kommt.
Zum Beispiel, ob die Antwort von dir kommt.
Ich speichere die Daten.
Dabei halte ich mich an die DSVGO.
Die DSVGO ist die Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte hast du.
Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Recht auf Wider-Ruf der Einwilligung
Wider-Ruf bedeutet:
Du sagst: Ich will das nicht mehr.
Einwilligung bedeutet:
du bist einverstanden.
Wider-Ruf der Einwilligung bedeutet:
Am Anfang bist du einverstanden.
Das ist jetzt nicht mehr so.
Du kannst uns immer sagen:
Ich bin nicht mehr einverstanden.
Dann darf ich deine Daten nicht mehr benutzen.
Art. 15 DSGVO: Das Recht auf Auskunft
Auskunft bedeutet:
Du fragst etwas.
Und bekommst eine Antwort.
Du kannst mich fragen:
Welche Daten habe ich über dich?
Wie benutzen wir die Daten über Sie?
Ich sage dir das dann. Das nennt man Auskunft.
Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung
Berichtigung bedeutet:
Ich muss etwas Falsches ändern. Damit es richtig ist.
Du kannst uns sagen:
Wir sollen deine Daten berichtigen.
Wenn deine Daten falsch sind.
Oder wenn etwas fehlt.
Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung
Löschen ist so ähnlich wie wegwerfen.
Wenn die Daten gelöscht sind, dann sind sie weg.
Du kannst uns sagen:
Ich soll deine Daten löschen.
Art. 18 DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Verarbeitung bedeutet:
Deine Daten werden benutzt.
Einschränkung der Verarbeitung bedeutet:
Man darf mit den Daten nicht alles machen.
Du sagst uns, was ich mit deinen Daten machen darf.
Und was ich nicht machen darf.
Art. 21 DSGVO: Recht auf Widerspruch
Widersprechen bedeutet:
Du sagst: Ich will das nicht.
Du kannst immer sagen:
Ich darf deine Daten nicht benutzen.
Du willst das nicht.
Dann darf ich deine Daten nicht mehr benutzen.
Art. 77 DSGVO: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichts-Behörde
Die Aufsichts-Behörde ist eine Stelle dei dem Staat.
So ähnlich wie eine Abteilung.
Die Aufsichts-Behörde kontrolliert:
Behandele ich deine Daten richtig?
Beschwerde bedeutet:
Sie können der Aufsichts-Behörde einen Brief schreiben.
Oder ein Fax. Oder eine E-Mail.
Wenn du glaubst, dass ich mit deinen Daten etwas nicht richtig mache.
Alles Verstanden?
Bist du einverstanden?
Dann klicke unten den Kasten an.
Du kannst dann auf weiter klicken.
Und mit der Umfrage beginnen.
Beispiele für die Formulierung kommen von:
Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für "informierte
Einwilligungen" in leichter Sprache. Frankfurt am Main : DIPF |
Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation 2018, 9 S. -
(fdb info; 5) - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-223024 - DOI: 10.25656/01:22302