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Ergotherapeutisches Behandlungskonzept für Propriozeptionsstörungen der Hände bei Patient*innen mit zervikaler Rückenmarksverletzung – eine Mixed-Methods-Studie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Ergotherapeutin und Studierende des 4.  Semesters des Studiengangs „Master in Neurorehabilitation für Therapeuten“ an der Hochschule Fresenius in Köln. Im Rahmen meiner Masterarbeit führe ich eine Studie zur Behandlung von Propriozeptionsstörungen der Hände bei Menschen mit Tetraplegie durch. Betreuerin meiner Studie ist Teresa May (teresa.may@hs-fresenius.de, Hochschulen Fresenius GMBH, Im Mediapark 4D, 50670 Köln, Deutschland).

Im Folgenden möchte ich Sie über die Hintergründe und Inhalte der Studie sowie den datenschutzkonformen Umgang mit den erhobenen Daten aufklären. Des Weiteren möchte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Teilnahme an der Studie sowie zur Verwendung der erhobenen Daten für die angegebenen Zwecke bitten.

Lesen Sie bitte die folgenden Erklärungen sorgfältig durch. Bei Rückfragen oder Verständnisschwierigkeiten können Sie sich gerne an mich wenden (dudle.camille@stud.hs-fresenius.de).

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit.
Camille Dudle


Informationen zur Studie

1. Was ist der Inhalt und der Zweck der Studie?

Ziel der Studie ist die Entwicklung eines ergotherapeutischen Behandlungskonzeptes für Propriozeptionsstörungen der Hände bei Menschen mit einer zervikalen Rückenmarksverletzung bis maximal 12 Monate nach Diagnosestellung.
Mit dem vorliegenden Fragebogen soll folgende untergeordnete Fragestellung beantwortet werden: „Welche Assessments zur Objektivierung und welche Interventionen zur Behandlung von Propriozeptionsstörungen der Hände werden von Ergotherapeut*innen im deutschsprachigen Raum bei Patient*innen mit zervikaler Rückenmarksverletzung empfohlen?“. Basierend auf den Ergebnissen der Fragebögen wird eine erste Version des Behandlungskonzeptes erstellt. Anschließend wird die erste Version des Behandlungskonzeptes im Rahmen von Fokusgruppe-Interviews evaluiert.

2. Weshalb komme ich für eine Teilnahme an der Studie infrage?

Sie kommen für eine Teilnahme an der Studie infrage, wenn Sie Ergotherapeut*in aus dem deutschsprachigen Raum sind und mit Menschen mit akuter und/oder subakuter Tetraplegie arbeiten. Es wird angestrebt, eine möglichst große Erkenntnisbreite mit Meinungen von möglichst verschiedenen Ergotherapeut*innen zu erreichen. Wenn Sie nicht über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung verfügen, erfüllen Sie leider nicht die Einschlusskriterien der Studie.

 3. Was erwartet mich, wenn ich in eine Teilnahme einwillige?

Wenn Sie sich zur Teilnahme bereit erklären, werden Sie gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Die Fragen beziehen sich auf Ihre derzeitige Praxis bei Menschen mit akuter und subakuter Tetraplegie. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 10 Minuten. Sobald Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, ist Ihre Teilnahme beendet.

4. Welche möglichen Vor- und Nachteile habe ich von der Studie?

Durch die Teilnahme an der Studie tragen Sie dazu bei, die Forschung zur Behandlung von Menschen mit Tetraplegie voranzutreiben und können in Zukunft vielleicht selbst davon profitieren. Der einzige Nachteil ist der Zeitaufwand.

5. Was sind meine Rechte bei der Teilnahme an der Studie?

Die Teilnahme an dieser Studie erfolgt anonym. Wenn Sie jedoch mehr über die Datenverarbeitung erfahren möchten, können Sie die Studienleiterin, Camille Dudle, kontaktieren. 
Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig. Sie werden daher nur einbezogen, wenn Sie dazu Ihr Einverständnis und Ihre Einwilligung nach Art. 6 abs. 1  lit. a DSGVO erklären. Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Teilnahme beenden, daraus entstehen Ihnen keine Nachteile. Wenn Sie eine Frage nicht beantworten möchten, können Sie diese überspringen. Die Ausnahme ist, wenn eine Frage relevant ist, um festzustellen, ob Sie die Einschlusskriterien erfüllen.

Sie haben Anspruch darauf, über die Ergebnisse der Studie informiert zu werden. Zudem dürfen Sie eine Kopie des schriftlichen Informationsmaterials sowie dieser Einverständniserklärung erhalten. Bitte kontaktieren Sie hierfür Camille Dudle (dudle.camille@stud.hs-fresenius.de).
Sie haben demgegenüber aber auch ein Recht auf Nichtwissen. Das heißt, Sie können entscheiden, ob Ihnen gegebenenfalls auffällige Befunde mitgeteilt werden und Sie zur Konsultation an eine Fachperson verwiesen werden dürfen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seitens der Hochschule Fresenius eine Haftpflichtversicherung für alle im Zusammenhang mit dem Studium durchzuführenden Arbeiten (z.B. Abschluss- und Qualifikationsarbeiten) besteht.

6. Was geschieht mit den Daten bzw. den Informationen aus der Studie?

Die Auswertung und Darstellung der in der Studie erhobenen Daten wird mit Kolleg*innen besprochen und in einem Bericht für die Hochschule zusammengefasst. Dieser Bericht ist Teil meiner Qualifikationsarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Studie zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand einer Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder einer Präsentation auf einem Kongress sein wird.
Die im Rahmen der Studie nach Einverständniserklärung erhobenen persönlichen Daten, insbesondere Befunde, unterliegen der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationen zum Umgang mit den Daten finden Sie in der beiliegenden „Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung“.

7. Wie ist das weitere Vorgehen, wenn ich an der Studie teilnehmen möchte?

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Informationen zur Studie gelesen haben. Des Weiteren lesen Sie sorgfältig die beiliegende Einverständniserklärung über die Teilnahme an der Studie sowie die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung.


Verpflichtungserklärung der Antragstellerin

Ich verpflichte mich zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Dazu gehört meine Schweigepflicht über die persönlichen Daten und eventuellen Befunde der Teilnehmer*innen sowie, dass eine Weitergabe und Veröffentlichung der im Rahmen des Forschungszwecks erhobenen Daten nur in anonymisierter Form erfolgen darf. Mir ist bekannt, dass Teilnehmer*innen über personenbezogenen Daten und Ergebnisse der Studie Auskunft sowie deren Berichtigung und Löschung verlangen können. Spätestens nach Ablauf von 10 Jahren nach Speicherung der Daten werde ich die in meinem Besitz befindlichen anonymisierten Originaldaten löschen.

Zudem verpflichte ich mich, die Hochschule Fresenius von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen, die durch eine Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften meinerseits entstehen.

Camille Dudle, 13.04.2025