Umfrage zur Revision des New Legislative Framework (NLF) - ISO 15189 - Verordnung (EG) Nr. 765/2008,
Hintergrund
zur Umfrage:
Die
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bildet den rechtlichen Rahmen für das europäische
Akkreditierungssystem und gehört zum New Legislative Framework (NLF). Mit
diesem hat die Europäische Union unter anderem Strukturen für
Konformitätsbewertung, Akkreditierung und Marktüberwachung im EU-Binnenmarkt
geschaffen.
Da
ein medizinisches Labor keine Produkte oder Dienstleitungen für den
EU-Binnenmarkt herstellt, wird diskutiert, patientenbezogene Tätigkeiten
medizinischer Laboratorien ausdrücklich in diesen Rechtsrahmen zu integrieren.
Das bisherige Vorgehen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), patientenorientierte Tätigkeiten A) dem unionsrechtlichen Ordnungsrahmen des NLF und B) den Konformitätsbewertungstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zuzuordnen (um sie dadurch in ihr Akkreditierungssystem einbeziehen zu können) wäre damit rechtlich abgesichert.
Was
möchte der INSTAND e.V. durch Ihre Teilnahme erreichen?
INSTAND
e. V. fördert die Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien und
unterstützt die breite Anwendung der DIN EN ISO 15189 – unabhängig davon, in
welchem rechtlichen und institutionellen Rahmen deren Überprüfung in Zukunft
erfolgt. Vor diesem Hintergrund möchten wir ein möglichst breites
Meinungsbild aus der Laboratoriumsmedizin zu den möglichen Szenarien einholen,
die sich aus der Überarbeitung der NFL ergeben könnten.
Szenario 1: Einordnung in das NLF-Akkreditierungssystem
Die
patientenbezogenen Tätigkeiten medizinischer Laboratorien werden dem
unionsrechtlichen Ordnungsrahmen des NLF zugeordnet und als
Konformitätsbewertungstätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
eingestuft. Dadurch wäre deren Tätigkeit rechtssicher in das bestehende
europäische Akkreditierungssystem eingebunden und die ausschließliche
Zuständigkeit der DAkkS für Akkreditierungen gemäß dieser Verordnung und dem
Akkreditierungsstellengesetz wäre rechtlich abgesichert.
Szenario 2: Abgrenzung vom NLF-Akkreditierungssystem
Die patientenbezogenen Tätigkeiten medizinischer Laboratorien fallen nicht unter den unionsrechtlichen Ordnungsrahmen des NLF bzw. nicht unter das Akkreditierungssystem der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Eine unabhängige Überprüfung und Bestätigung der Erfüllung von Anforderungen, wie denen der DIN EN ISO 15189, würde nicht in den Anwendungsbereich des Akkreditierungsmonopols der DAkkS fallen. Dies könnte die Bildung alternativer, unabhängiger Strukturen innerhalb des Gesundheitssystems ermöglichen.
Teilnehmerkreis
(mit oder ohne vorhandene Akkreditierung):
Da
für die patientenbezogene medizinische Diagnostik – auch unter Berücksichtigung
der IVDR – in Deutschland bislang keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur
Akkreditierung besteht, richtet sich die Umfrage an
medizinische Laboratorien und Gesundheitseinrichtungen, die im Rahmen der
Patientenversorgung Patientenmaterial zur Beantwortung medizinischer
Fragestellungen untersuchen, medizinische Befunde erstellen und damit in den
Anwendungsbereich der DIN EN ISO 15189 fallen.
Nicht
berücksichtigt werden Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der DIN EN
ISO/IEC 17020 oder DIN EN ISO/IEC 17025 fallen, da für solche Tätigkeiten je
nach gesetzlichem oder regulatorischem Kontext bereits Anforderungen an eine
Akkreditierung durch die DAkkS bestehen können (wie
Medizinprodukte, oder
Gendiagnostikgesetz).
Hinweise
zum Datenschutz:
Die
im Rahmen der Umfrage erhobenen Daten werden anonym erfasst und verarbeitet.