Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Jugendamtsleitungen, sehr geehrte Jugendhilfeplaner*innen,
der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. bittet Sie
um ihre Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 20 SGB VIII Betreuung
und Versorgung des Kindes in Notsituationen.
Wir bitten um eine Beantwortung des Fragebogens pro Jugendamt:
- Falls Ihr Jugendamt bislang nicht mit der Umsetzung
des § 20 SGB VIII befasst ist, besteht gleich zu Beginn des Fragebogens die Möglichkeit
zur „Fehlanzeige“. Auch diese Information ist hilfreich und wichtig. Bitte
füllen Sie in diesem Fall den Fragebogen selbst aus. (Bearbeitungszeit: ca. 3 min)
- Falls Ihr Jugendamt bereits mit der Umsetzung des § 20 SGB VIII befasst ist, bitten wir um das Ausfüllen des Fragebogens durch die zuständige Person. (Bearbeitungszeit ca. 8 min)
Hinweis: Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die Angaben zum Jugendamt sind allgemein und lassen keinen Rückschluss auf ein konkretes Jugendamt zu.
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in der AFET-Fachzeitschrift Dialog Erziehungshilfe publiziert sowie bei einem digitalen Fachtag im September/Oktober 2023 zum § 20 SGB VIII vorgestellt.
Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Dr. Benjamin Strahl für den AFET
AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
Bultstr. 5 A
30159 Hannover
Tel.:
0511-353991-48
E-Mail: strahl@afet-ev.de
AFET auf Twitter
AFET Homepage